Information zur Zusatzvereinbarung Investitionsbeiträge Steuerapplikationen 2026–2028
Die Gemeinden haben vom Kantonalen Steueramt eine Zusatzvereinbarung zur Unterzeichnung für die Projekte und die Weiterentwicklung der Steuerapplikationen erhalten. Dabei handelt es sich um die Weiterführung der bestehenden Investitionsbeiträge bis Ende 2028 zu unveränderten Ansätzen.
Mit den Investitionsbeiträgen wird die Weiterentwicklung der Steuerapplikationen mitfinanziert. Dies betrifft unter anderem die Bereiche Veranlagung, Steuerbezug, Objektregister und E-Services. Der Steuerungsausschuss Gemeindeapplikationen, in welchem auch Vertreter der Gemeindeverbände Einsitz nehmen, ist in die laufenden Projekte und deren Entwicklung eingebunden.
Seit 2020 wurden die Investitionsbeiträge insbesondere in die Programme DIGO und Verana investiert. Auf diese beiden Anwendungen entfallen rund 68 % der Beiträge der Jahre 2020–2025. Weitere Mittel flossen in Digitax (rund 13 %) sowie in die E-Services (rund 9 %).
Aktuell wird mit hoher Priorität an der Ablösung der Steuerbezugslösung STAG/DBST gearbeitet. Die bestehende Software hat das Ende ihres Lebenszyklus erreicht und muss deshalb zeitnah abgelöst werden. Mit der geplanten Einführung des «neuen Steuerbezugs» soll eine neue Vereinbarung mit den Gemeinden abgeschlossen werden.
Der Vorstand der Finanzfachleute empfiehlt den Gemeinden, die vorliegende Zusatzvereinbarung für die Jahre 2026–2028 zu unterzeichnen. Mit der geplanten Einführung des «neuen Steuerbezugs» soll im Jahr 2029 eine weitere Überarbeitung der Vereinbarung mit den Gemeinden vorgenommen und die Investitionsbeiträge neu berechnet werden.
Wir werden euch über die weitere Entwicklung der Ablösung der heutigen Steuerbezugslösung informieren.