Pflegefinanzierung: Herausforderung für die Aargauer Gemeinden / Auswirkung Budgetierung 2027
Die Restkosten der Pflegefinanzierung stellen die Aargauer Gemeinden zunehmend vor finanzielle Herausforderungen. Die Pro-Kopf-Kosten für die Pflege im stationären Bereich sind im Kanton Aargau von CHF 95 im Jahr 2015 auf CHF 203 im Jahr 2025 angestiegen. Dies entspricht mehr als einer Verdoppelung innerhalb von zehn Jahren. Auch im ambulanten Bereich zeigt sich eine deutliche Entwicklung. Die Pro-Kopf-Kosten haben sich im gleichen Zeitraum von CHF 2 auf CHF 40 erhöht.
Aufgrund der demografischen Entwicklung und der damit verbundenen zunehmenden Nachfrage nach Pflegeleistungen ist davon auszugehen, dass die Kosten auch in den kommenden Jahren weiter steigen werden.
Kantonale Entwicklungen
Der Kanton Aargau hat die Herausforderungen der Pflegefinanzierung erkannt. Neben der schweizweiten Neuregelung der Pflegefinanzierung, die ab 2032 vorgesehen ist, sind im Kanton verschiedene politische Vorstösse hängig.
Der Kanton plant, die Gesamtsicht der finanziellen Lastenentwicklung zu analysieren. Die ersten Ergebnisse sollen im Verlauf des Jahres vorliegen und als Grundlage für die Festlegung des weiteren Vorgehens dienen (siehe Fact Sheet «Änderungen der Pflegefinanzierung» des Departements Gesundheit und Soziales vom 22. Juni 2026).
Der Vorstand des Verbands Finanzfachleute Aargauer Gemeinden wird sich gemeinsam mit seinen Partnerverbänden dafür einsetzen, dass die Sichtweise und die Interessen der Gemeinden aktiv in diesen Prozess eingebracht werden.
Auswirkungen auf die Budgetierung 2027
Zu beachten ist, dass die Motion zur Plafonierung der Pflegekosten auf dem Stand von 2025 (Geschäfts-Nr. 26.222) bisher weder politisch beraten noch im Aufgaben- und Finanzplan (AFP) des Kantons Aargau berücksichtigt wurde. Entsprechend besteht derzeit keine ausreichende Grundlage, um von einer Entlastung der Gemeinden auszugehen.
Wir empfehlen den Gemeinden deshalb, die Pflegekosten für das Budget 2027 auf Basis der aktuellen Quartalszahlen hochzurechnen und die erwartete Kostenentwicklung entsprechend zu berücksichtigen. Für das Jahr 2027 ist die Erhöhung der stationären Pflegenormkosten per 1. Januar 2027 bereits beschlossen. Je nach Pflegestufe ist mit einer Erhöhung von rund 5 bis 8 % zu rechnen.