Navigieren in den Fachverbänden der Aargauer Gemeinden

NEWSLETTER NR. 7 - Oktober 2025

ANGEPASSTES LAYOUT

Unser Newsletter erscheint ab sofort in neuer Form. Der Grund für die Umstellung ist einfach. Wir möchten die Möglichkeiten unserer Homepage besser nutzen, um euch die Informationen schnell und einfach zur Verfügung zu stellen. Das neue Format macht es uns leichter, aktuelle Themen zeitnah zu veröffentlichen und euch Einblicke in unsere Arbeit, Projekte und Veranstaltungen direkt online zugänglich zu machen. Gleichzeitig bleibt es unser Ziel, euch zuverlässig und kompakt mit den wichtigsten Neuigkeiten zu versorgen.

 

BASISKURS NEUE MITARBEITENDE ABT. FINANZEN

Im Bereich Bildung lancieren wir ein überarbeitetes Basiskurskonzept für neue Mitarbeitende in den Finanzabteilungen der Gemeinden. Ziel ist es, praxisnahes und verständliches Basiswissen im Bereich der Gemeindefinanzen zu vermitteln, von den Grundlagen bis hin zur Vertiefung.

Der Kurs gliedert sich in zwei Module:

  • Modul 1 Grundlagen (1 Tag): Einführung ins öffentliche Rechnungswesen, Aufbau der Rechnung, Kontierungen, Kreditoren/Debitoren und Praxishilfen.
  • Modul 2 Vertiefung (1 Tag): Budget, Jahresabschluss, Kreditarten, Kennzahlen, Lohn und internes Kontrollsystem (IKS).

Das Modul "Grundlagen" soll baldmöglichst erstmals durchgeführt werden. Ziel ist es, die beiden Module künftig jährlich anzubieten, um den kontinuierlichen Wissensaufbau neuer Mitarbeitender im Bereich Finanzen sicherzustellen. Ergänzend dazu werden die STAG Grundkurse weiterhin regelmässig durchgeführt. Damit steht den Gemeinden ein gut aufeinander abgestimmtes Aus- und Weiterbildungsangebot zur Verfügung, das sowohl die Einführung als auch die vertiefte Qualifizierung im Finanzwesen abdeckt. Der Vorstand der Aargauer Finanzfachleute ist überzeugt, mit dem neuen Kursangebot, einen wichtigen Beitrag zur Förderung qualifizierter und praxisnah ausgebildeter Fachkräfte im Bereich der kommunalen Finanzen zu leisten.

Hast du Freude daran, dein Fachwissen weiterzugeben und spannende Kontakte innerhalb der Finanzwelt zu knüpfen? Für die neuen Kurse werden noch Referentinnen und Referenten gesucht. Interessierte Personen melden sich bitte bei Michael Schleuniger, Leiter Finanzen Windisch, michael.schleuniger@windisch.

 

E-SERVICE RATENZAHLUNGEN KANTONS- UND GEMEINDESTEUERN BEANTRAGEN

Seit September 2025 steht den Steuerpflichtigen des Kantons Aargau ein neuer E-Service zur Verfügung. Gesuche für Ratenzahlungen von Kantons- und Gemeindesteuern werden damit automatisch geprüft und verarbeitet, sofern gewisse Kriterien erfüllt sind. Die Bestätigungen und Einzahlungsscheine werden danach über den Zentralversand per Post verschickt, ohne zusätzlichen Aufwand für die Gemeinden. Erfüllt ein Antrag die vorgegebenen Bedingungen nicht, wird er zur manuellen Bearbeitung an die zuständige Finanzabteilung weitergeleitet.

Mit dem Versand der diesjährigen Verfallsanzeigen erhielten die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler einen QR-Code, der direkt zu dieser Dienstleistung führt. Alternativ ist der Zugang auch über diesen Link möglich. Künftig wird zudem auf Rechnungen und Mahnungen zu den Kantons- und Gemeindesteuern auf die Möglichkeit einer Ratenzahlung hingewiesen.

Der neue E-Service ergänzt das bereits bestehende Angebot von Fit4Digital und trägt dazu bei, die Gemeinden in ihrer täglichen Arbeit spürbar zu entlasten. Eine erste Auswertung per 14. Oktober 2025 über alle Aargauer Gemeinden zeigt, dass die Quote der automatisch verarbeiteten Gesuche bei 925 eingereichten Anträgen bereits über 53 % beträgt.

Der Verband Finanzfachleute Aargauer Gemeinden dankt allen Beteiligten für ihren Einsatz bei der Einführung dieses innovativen Services, der den Steuerpflichtigen mehr Flexibilität bietet und die Finanzabteilungen wirkungsvoll unterstützt.

 

EINFÜHRUNG AUTHENTIFIZIERUNGSDIENST AGOV

Der Kanton Aargau hat im Juni den schweizweit einheitlichen Authentifizierungsdienst AGOV für die Anmeldung im Smart Service Portal eingeführt. AGOV ist ein Service des Bundes und ermöglicht einen sicheren, benutzerfreundlichen Zugang zu digitalen Verwaltungsdienstleistungen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene. AGOV ersetzt ab Ende Oktober alle anderen Anmeldemöglichkeiten (bspw. SwissID).

Die Umstellung wurde notwendig, weil mit der Einführung der neuen Steuerdeklarationslösung eTAX AARGAU Natürliche Personen anstelle von EasyTax eine einheitliche, sichere und massentaugliche Lösung gebraucht wird. Für die Gemeinden ergibt sich daraus kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Als Gemeindemitarbeiterin oder Gemeindemitarbeiter bist du jedoch eine wichtige Anlaufstelle für Fragen aus der Bevölkerung.

Damit du dich darauf vorbereiten kannst, hat der Kanton ein Informationspaket mit Ablaufplänen, Zeitplan und Hilfestellungen bereitgestellt. Dieses findest du auf www.ag.ch/agov.

 

NEUER PRAXISORIENTIERTER LEITFADEN FÜR DIE EINFÜHRUNG EINES INTERNEN KONTROLLSYSTEMS IN AARGAUER GEMEINDEN

Eine interdisziplinär zusammengesetzte Arbeitsgruppe erarbeitete für die Aargauer Gemeinden einen "Praxisorientierten Leitfaden zur effizienten Einführung eines internen Kontrollsystems IKS". In der Arbeitsgruppe wirkten die Präsidenten des Verbands Finanzfachleute Aargauer Gemeinden, Daniel Baumgartner, des Verbands Aargauer Gemeindeschreiberinnen und Gemeindeschreiber, Michael Widmer und Felix Tidow von der kantonalen Finanzaufsicht mit. Renato Sanvido von der ASAGO AG unterstützte die Arbeitsgruppe fachlich und bei der Projektabwicklung. Der Leitfaden ergänzt die bereits bestehenden Praxishilfen.

Der Leitfaden richtet sich sowohl an Gemeinden, die neu ein IKS einführen als auch an Gemeinden, die ihr bestehendes IKS ergänzen möchten. Die Dokumentation begleitet die Gemeinderäte und Verwaltungskader dabei bereits bei der Vorbereitung des Projektstarts, beim Start selbst als auch bei der Projekteinführung und dem –Abschluss. Ein erstes Kapitel widmet sich den übergeordneten Instrumenten wie beispielsweise dem Liquiditätsmanagement, der Aufgaben- und Finanzplanung oder dem Verzeichnis der aktuellen Versicherungen, die allesamt regelmässig nachzuführen sind. Ein zweiter Schwerpunkt befasst sich mit den übergeordneten IT-Instrumenten. Dazu gehören zum Beispiel der Datenschutz, die Sicherstellung einer wirksamen Cyber-Security oder adäquate und aktuelle Regelungen der Zugriffsberechtigungen. Der dritte Teil ist den Schlüsselprozessen und der Sicherstellung wirksamer Kontrollen gewidmet. So sind beispielsweise Kontrollen bei Prozessen wie dem Inkasso von Steuerforderungen, für das Vermeiden von Deckungslücken bei Versicherungen oder aber zur Sicherstellung, dass alle steuerpflichtigen Personen im Steuerregister verzeichnet sind, sehr wichtig. Die Empfehlungen für die vierte Phase nach dem Projektabschluss regelt die Dokumentation des IKS und Massnahmen, um die ständige Aktualisierung der Dokumentation zu sichern.

Das Aargauer Gemeindegesetz schreibt vor, dass der Gemeinderat in der Gemeinde für die Regelung der internen Kontrolle zuständig ist. Zudem ist zu erwarten, dass nach der Totalrevision des Gemeindegesetzes strengere gesetzliche Vorgaben zum IKS gelten werden. Um diese Kontrollen systematisch zu regeln, haben bereits etliche Gemeinden im Aargau ein internes Kontrollsystem IKS eingeführt. Ein IKS bildet die Grundlage, um die Risiken einer Gemeinde systematisch zu erkennen und zu beurteilen. Gestützt auf diese Erkenntnisse können mit geeigneten organisatorischen Massnahmen, angepassten Führungs- und Steuerungsinstrumenten und gezielten Eigenkontrollen Risiken minimiert und eliminiert werden. So können präventiv finanzielle Verluste vermieden und Reputationsschäden verhindert werden.

Link zum Download der Unterlagen:
Risikomanagement und IKS - Kanton Aargau