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Zweck und Aufgaben

Der Verband "Finanzfachleute Aargauer Gemeinden" hat in den Statuten folgenden Zweck festgeschrieben:

 

  • Wahrung der Berufsinteressen
  • Aus- und Weiterbildung seiner Mitglieder und deren Mitarbeitenden
  • Mitwirkung in kantonalen Gremien und Vernehmlassungsverfahren
  • Förderung des Austausches theoretischer und praktischer Erfahrungen sowie des Fachwissens der einzelnen Mitglieder
  • Pflege der Kollegialität